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Ablauf der Mediation

Die Mediation gliedert sich in

Vor- oder Anbahnungsphase

In der Regel nimmt zunächst eine der Konfliktparteien den Kontakt zum Mediator auf. In einem solchen Vorgespräch wird nach der Situationsschilderung u.a. geklärt, ob die Mediation für den geschilderten Konflikt das geeignete Verfahren ist. Nach Absprache nimmt der Mediator Kontakt zu der/den anderen Konfliktparteien auf. Bei Einverständnis aller Konfliktparteien erfolgt die Beauftragung des Mediators oder des MediatorInnen-Teams (Co-Mediation) mittels der Mediationsvereinbarung.

Mediationsgespräch

Das Mediationsgespräch gliedert sich seinerseits in mehrere Schritte. Dabei kann es sich über mehrere Sitzungen erstrecken.

Teilschritte des Mediationsgespräches

Einigung

Im Falle einer Einigung treffen die Konfliktparteien eine Vereinbarung zur Lösung ihres Konfliktes. Im Bedarfsfalles können die Konflikparteien diese Vereinbarung durch einen externen Berater wie z.B. eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wenn alle Konfliktparteien dies wünschen, kann die gemeinsam erarbeitete Einigung in einer formellen Abschlussvereinbarung dokumentiert werden. In manchen Fällen kann noch eine notarielle Beurkundung notwendig sein.

Umsetzungsphase

In dieser Phase soll die gefundene Einigung, ganz gleich, ob sie in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert ist, von den Konfliktparteien in die Praxis umgesetzt werden. Häufig finden im vereinbarten Turnus Feedback-Gespräche, in denen die Erfahrungen bei der Umsetzung ausgetauscht werden, im Beisein des Mediators statt. Diese Gespräche können ihrerseits den Charakter eines Mediationsgespräches haben. In ihnen kann die Einigung oder die Abschlussvereinbarung nachgebessert oder einer neuen Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Die Anzahl der Feedback-Gespräche variiert in Abhängigkeit des Umfanges und der Komplexität des Konfliktes sowie des Interesses der Konfliktparteien.